Bis zum 5. November ist es möglich, gegenüber der EU-Kommission Stellung zu beziehen gegen eine Lockerung des Gentechnik-Rechts!
Die EU-Kommission plant eine Lockerung des europäischen Gentechnikrechts. Es ist zu befürchten, dass bestimmte Pflanzen, deren Erbgut durch neue gentechnische Verfahren verändert wurden, in Zukunft nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen. Dies würde bedeuten, dass die Pflanzen und ihre Produkte nicht mehr als Gentechnik gekennzeichnet werden und somit auch für Hersteller und Händler von Bio-Lebensmitteln nicht mehr erkennbar sind. Sie könnten ihre Lieferketten nicht mehr gentechnikfrei halten und damit wären auch Läden des Bio-Fachhandels keine Einkaufsstätten mehr, die gentechnikfreie Lebensmittel und Naturprodukte garantieren können! Verbraucher hätten dann keine Wahlmöglichkeit mehr, sich gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel zu entscheiden.
Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) sagt: Die Kennzeichnungspflicht muss erhalten bleiben, die Wahlfreiheit der Verbraucher muss gewährt werden! Der BNN ist ein Verband, der Unternehmen aus dem Bereich Bio- und Naturkost in Deutschland vertritt – auch wir sind Mitglied. Der Verband setzt sich für ökologische und nachhaltige Produktionsmethoden sowie den Schutz von Verbrauchern und der Umwelt ein. Natürlich lehnen die Mitgliedsunternehmen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ab. Eine Resolution der Mitgliederversammlung des BNN vom 25. Mai fordert strengere Regulierungen neuer gentechnischer Verfahren.
Am 9. Oktober hat der BNN nun eine offizielle Stellungnahme zum laufenden Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Deregulierung des Gentechnikrechts eingereicht. Er betont darin den Widerspruch des Gesetzentwurfs zur Farm-to-Fork-Strategie der EU und kritisiert das Fehlen einer vollständigen Kennzeichnungspflicht. Der BNN ruft zur aktiven Beteiligung am Konsultationsprozess auf und stellt einen Leitfaden zur Verfügung, der Unternehmen und EU-Bürger bei der Äußerung ihrer Meinungen und Bedenken unterstützt.
Bis zum 5. November 2023 können Rückmeldungen zum Gesetzesvorschlag eingereicht werden. Bereits eingereichte Rückmeldungen, an denen man sich orientieren kann, finden sich hier.
Um eine Stellungnahme bei der Europäischen Kommission einzureichen, müssen Sie zunächst auf die Website der EU-Kommission gehen und dort auf „Rückmeldung geben“ klicken. Anschließend ist eine Registrierung erforderlich, bei der Sie das entsprechende Formular ausfüllen und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Nachdem Sie Ihre Registrierung über den Link in der erhaltenen E-Mail bestätigt haben, können Sie Ihre Stellungnahme im vorgesehenen Feld eingeben oder eine Datei hochladen. Wählen Sie im Dropdown-Menü „Unternehmen“ oder „EU-Bürger/-in“ aus, geben Sie Ihr Herkunftsland an und entscheiden Sie, ob Ihre Rückmeldung anonym oder öffentlich sein soll. Akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen und senden Sie Ihre Stellungnahme ab. Berücksichtigen Sie dabei folgende inhaltliche Schwerpunkte: Beschreiben Sie, wie Sie oder Ihr Unternehmen von der Deregulierung betroffen wäre. Betonen Sie die Risiken für die Bio-Branche und die Verbraucher. Teilen Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Biodiversität und die Umwelt, Ihre rechtlichen und ethischen Bedenken bezüglich der Deregulierung mit, und schlagen Sie mögliche Alternativen vor. Bieten Sie konstruktive Kritik und alternative Vorschläge zur aktuellen Gesetzesvorlage an. Eine ausführlichere Anleitung findet sich im Leitfaden des BNN.